Lebensmittelrecht

Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt in letzter Zeit stärkeren Anpassungen und europäischen Impulsen wie das Lebensmittel- und Futtermittelrecht. Die Hersteller von Produkten der gesamten Nahrungskette sind betroffen: Futtermittel, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel, gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und andere Erzeugnisse unterliegen unterschiedlichen Vorschriften für die Kennzeichnung und Werbung. Das LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) bestimmt die wesentlichen Herstellungs- und Vermarktungskriterien der einzelnen Produkte. Darüber hinaus sind z. B. für Nahrungsergänzungsmittel oder Diätprodukte bestimmte Sondervorschriften zu beachten (NemV, DiätV). In der Praxis stellen sich auch Fragen der Abgrenzung zu Arzneimitteln und Kosmetik-Produkten. Gleichzeitig wird das nationale Recht immer stärker durch europäisches Sekundärrecht verdrängt (z. B. LMIV – Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011).

Dr. Grunert berät verschiedene kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, u. a. Nahrungsergänzungsmittel-, Diätetika- und Getränkehersteller. Er begleitet seine Mandanten bei der Gestaltung und Markteinführung ihrer Erzeugnisse und verteidigt sie gegen Angriffe von Behörden und Wettbewerbern.