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BGH: Wirksamkeitsnachweis bei einer Ergänzenden Bilanzierten Diät.

BGH I ZR 44/11, Urt. v. 15.03.2012 – „Artrostar“: Der Wirksamkeitsnachweis bei einer Ergänzenden Bilanzierten Diät gegen Gelenkschmerzen verlangt eine placebokontrollierte Doppelblindstudie, weil in diesem Sonderfall objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis, der gemäß Art. 3 S. 2 der Richtlinie 1999/21/EG durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu belegen ist, allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt.

Anmerkung: Auch wenn der BGH in seiner „Priorin“-Entscheidung ausführt, bei der Frage der Wirksamkeit bilanzierter Diäten sei ein bis ins Einzelne gehender Nachweis des diätetischen Wirkungszusammenhangs nicht erforderlich (BGH ZLR 2009, 76/81), so kommen Hersteller auch im lebensmittelrechtlichen Bereich bei Auslobungen, die ausschließlich das subjektive Empfinden des Verbrauchers ansprechen, um Studien nicht herum, die den Standards des Arzneimittelrechts genügen.